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Wann benötige ich den Bedarfsausweis?

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist in folgenden Fällen zu erstellen:

  • Grundsätzlich für alle Neubauten. Dasselbe gilt für umfangreiche Modernisierungen, Um- und Anbauten.
  • Ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die zudem die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen.
  • Wenn Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen (z.B. für eine energetische Sanierung).